
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Handel mit Isolierverpackungen sowie Medizin- und Zellstoffprodukten im B2B-Geschäft.
Individuelle Rahmenverträge auf Anfrage
- Deutsches Recht
- Zahlung 20 Tage netto
- Lieferung ab Werk
1. Vertragsschluss
Für alle Verträge mit Profümed – im Weiteren profümed genannt – gelten die nachstehenden Bedingungen, auch wenn sich profümed in Zukunft nicht ausdrücklich auf sie beruft. Alle bisherigen AGB werden hiermit außer Kraft gesetzt.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von profümed nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit, auch wenn profümed ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Die Angebote von profümed haben eine Gültigkeit von einem Monat ab Angebotsdatum. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt kein Auftrag, ist profümed an das Angebot nicht mehr gebunden.
Mündliche Abreden werden nur durch schriftliche Bestätigung von profümed verbindlich. Nebenabreden und Abänderungen des Vertrages bedürfen ebenfalls schriftlicher Bestätigung.
Die mit profümed geschlossenen Verträge unterliegen in allen Fällen, auch bei Auslandslieferungen, deutschem Recht.
2. Lieferung
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Ware von uns ab Werk zur Verladung bereitgestellt. Mit dem Verladevorgang geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Käufer transportiert die Waren auf eigene Kosten. Hiervon abweichende Lieferbedingungen können vereinbart werden, wobei hinsichtlich der Kosten und der Risikoabgrenzung die Incoterms Anwendung finden.
Werden beim Transport Paletten von profümed verwendet, so ist der Käufer verpflichtet, diese gegen Paletten gleicher Qualität und Anzahl aus seinem Bestand zu tauschen. Andernfalls hat er Schadensersatz zu leisten; nicht getauschte EURO-Paletten werden in Rechnung gestellt.
Hält profümed aus Gründen, die sie zu vertreten hat, einen fest vereinbarten Liefertermin nicht ein, so hat der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ersatz des Verzögerungsschadens sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, wenn die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
Fälle höherer Gewalt, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Mangel oder Rationierung von Rohstoffen oder anderer für die Herstellung unentbehrlicher Betriebsmittel, Arbeitskämpfe oder behördliche Verfügungen, die die Herstellung oder Ablieferung der Ware stören oder verhindern und durch zumutbare Maßnahmen nicht beseitigt werden können, befreien profümed von der Lieferverpflichtung, solange die Störung andauert. Dies gilt nicht, wenn die Störung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von profümed beruht.
3. Untersuchungs- und Reklamationspflicht
Offensichtliche Mängel der Ware sind profümed sofort, spätestens aber 3 Tage nach der Übergabe bzw. nach der Auslieferung schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Später gemeldete Mängel können nicht berücksichtigt werden.
4. Mängelansprüche
Mangelhafte Ware bessert profümed nach ihrer Wahl nach oder liefert dafür Ersatz. Hat profümed nicht innerhalb angemessener Frist Ersatz geliefert oder nachgebessert oder ist die nachgebesserte oder als Ersatz gelieferte Ware wiederum mangelhaft, so hat der Käufer das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf.
Eine Rückgabe verkaufter mangelfreier Ware ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung von profümed zulässig. Soweit nicht anders vereinbart, nimmt profümed nur frachtfrei zurück und erteilt eine Gutschrift in Höhe der bei Rücknahme gültigen Netto-Preise, höchstens jedoch in Höhe des vom Käufer gezahlten Kaufpreises.
5. Schadensersatz
profümed haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Nicht vorhersehbare Schäden werden von der Haftung ausgenommen. profümed haftet nicht für indirekte und/oder Folgeschäden, es sei denn, diese wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Die Haftung von profümed ist auf die Leistungen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Entsprechende Versicherungsnachweise kann der Käufer bei Bedarf anfordern. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum von profümed. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für profümed. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, profümed nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt profümed Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dem Widerruf durch profümed infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der Käufer tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich etwaiger Saldoforderungen an profümed ab; profümed nimmt diese Abtretung an. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt.
Der Käufer ist verpflichtet, profümed auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen und Rechnungsdatum auszuhändigen und alle für die Geltendmachung notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von profümed um mehr als 20 %, gibt profümed Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers frei. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig; von Pfändungen ist profümed unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
Nimmt profümed aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn profümed dies ausdrücklich erklärt. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich und versichert sie im gebräuchlichen Umfang gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser.
7. Preise
Die Berechnung erfolgt zu den Preisen gemäß unserer am Tage der Auslieferung allgemein gültigen Preisliste, sofern nicht bei Vertragsschluss ein anderer Preis individuell vereinbart worden ist.
8. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Eingehende Zahlungen können mit offen stehenden Forderungen nach Wahl von profümed verrechnet werden.
profümed behält sich vor, Vorauszahlung, Zahlung per Nachnahme oder Barzahlung zu verlangen, wenn nachträglich eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden bekannt wird.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Zahlungsverpflichtung ist erst mit Eingang der Zahlung auf dem jeweiligen profümed-Konto erfüllt.
Bei Zahlung nach Fälligkeit ist profümed berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen des § 288 II, IV BGB nicht abgedungen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist der Sitz des Unternehmens.
10. Allgemeines
profümed ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs zu speichern, zu verarbeiten und intern zu übermitteln.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen sowie des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.